§ 34a GewO: die rechtliche Grundlage
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Für Wachpersonen verlangt das Gesetz Zuverlässigkeit und einen Nachweis über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen. Die Details stehen in § 34a Gewerbeordnung und in der Bewachungsverordnung.
Für Auftraggeber ist wichtig: Nicht jede Bewachungsaufgabe stellt dieselben Anforderungen. Die eingesetzte Qualifikation muss zur Tätigkeit passen.
Unterrichtung und Sachkunde: der Unterschied
Unterrichtung
Die Unterrichtung vermittelt die für Bewachungsaufgaben notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen. Nach der Bewachungsverordnung umfasst sie mindestens 40 Unterrichtsstunden. Informationen zum Verfahren bietet auch die IHK Frankfurt am Main.
Sachkundeprüfung
Für bestimmte, gesetzlich benannte Tätigkeiten ist eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung erforderlich. Dazu zählen unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, der Schutz vor Ladendieben und die Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken. Weitere Fälle sind direkt im aktuellen Gesetzestext aufgeführt.
Was über den gesetzlichen Nachweis hinaus zählt
Unterrichtung oder Sachkunde bilden die Grundlage. Für einen funktionierenden Einsatz braucht es zusätzlich eine objektspezifische Einweisung und – abhängig von der Aufgabe – weitere Fähigkeiten.
- Kenntnis von Hausordnung, Kontrollpunkten und Meldewegen,
- ruhige Kommunikation und Deeskalation,
- Umgang mit Funk, Kontrollsystemen oder Zutrittstechnik,
- Brandschutz- und Erste-Hilfe-Kenntnisse, soweit erforderlich,
- Fremdsprachen, Empfangserfahrung oder branchenspezifische Abläufe,
- klare Grenzen zwischen Sicherheitsaufgabe und Aufgaben des Auftraggebers.
Welche Rechte hat Sicherheitspersonal?
Private Sicherheitskräfte sind keine Polizei. Nach § 34a GewO können sie vor allem die sogenannten Jedermann-Rechte, vertraglich übertragene Selbsthilferechte und Rechte aus dem Hausrecht im zulässigen Rahmen ausüben. Dabei gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit.
Deshalb müssen Hausrecht, Kontrollbefugnisse, Vorgehen bei Ablehnung und Übergabe an Polizei oder andere Stellen vor dem Einsatz klar beschrieben sein.
Checkliste für Auftraggeber
- Konkrete Tätigkeit und Einsatzort beschreiben.
- Gesetzlich notwendige Qualifikation schriftlich bestätigen lassen.
- Objektspezifische Einweisung und Dienstanweisung vereinbaren.
- Zuverlässigkeit, Anmeldung und Nachweise organisatorisch prüfen lassen.
- Zusatzkenntnisse passend zu Risiko und Branche festlegen.
- Kontrolle, Vertretung und Dokumentation im Auftrag definieren.
Die IHK Frankfurt stellt einen Überblick über Berufszugang und Qualifikationen im Bewachungsgewerbe bereit.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkunde?
Die Unterrichtung vermittelt die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für viele Bewachungsaufgaben. Für gesetzlich besonders benannte Tätigkeiten verlangt § 34a GewO eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung.
Braucht jede Wachperson die Sachkundeprüfung?
Nein. Die notwendige Qualifikation richtet sich nach der konkreten Tätigkeit. Für bestimmte Einsatzfelder ist die Sachkunde gesetzlich vorgeschrieben; bei anderen kann die Unterrichtung oder ein anerkannter höherwertiger Abschluss genügen.
Reicht der § 34a-Nachweis allein aus?
Für einen guten Einsatz nicht. Zusätzlich braucht es eine objektspezifische Einweisung, klare Dienstanweisungen, Kommunikations- und Deeskalationsfähigkeit sowie gegebenenfalls weitere Fachkenntnisse.
